Ausbildungs-dokumente
Bildungserlasse: Lehrbeginn ab Sommer 2026
Mitte Oktober 2025 wurde die Bildungsverordnung EFZ sowie der dazugehörige Bildungsplan vom Bund (SBFI) genehmigt. Ab 1. Januar 2026 treten sie in Kraft und werden ab Lehrbeginn Sommer 2026 umgesetzt werden.
Das erste neurechtliche Qualifikationsverfahren wird im Frühjahr 2029 stattfinden.
Bildungserlasse: Lehrbeginn bis Sommer 2025
Die nachfolgenden Unterlagen gelten für Lernende mit Lehrbeginn bis und mit Sommer 2025. Das letzte ordentliche Qualifikationsverfahren nach diesen Erlassen wird im Frühjahr 2028 duchgeführt.
Regelung der Nachtarbeit
Nachtarbeit für Lernende des Berufs AnlagenführerIn EFZ wird in Art. 7 der Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung geregelt. Es gelten folgende Bestimmungen:
- Lernende ab dem vollendeten 16. Altersjahr dürfen höchstens 5 Nächte pro Woche und höchstens 30 Nächte pro Jahr arbeiten.
- Lernende ab dem vollendeten 17. Altersjahr dürfen höchstens 5 Nächte pro Woche und höchstens 50 Nächte pro Jahr arbeiten.
- Auf eine Woche Nachtarbeit folgt mindestens eine Woche Tagesarbeit.